Verbrauchte Natur in Schwerin muss dringend ausgeglichen werden! Grüne und Unabhängige Bürger kritisieren mangelhafte Verwaltungspraxis bei Kompensationsmaßnahmen

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Zur Dezembersitzung der Stadtvertretung fordert die bündnisgrüne Stadtfraktion gemeinsam mit der Fraktion Unabhängige Bürger, dass für beseitigte Natur in der Landeshauptstadt auch entsprechender Ausgleich geleistet wird. Durch eine Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes sind bei diesem Thema in der Verwaltungspraxis erhebliche Defizite festgestellt worden.

Dazu Arndt Müller (stellvertretender Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen):
„Es ist nicht akzeptabel, dass für die Beseitigung insbesondere von Bäumen in der Landeshauptstadt in zahlreichen Fällen keine Nachpflanzungen gemacht oder diese nicht erfolgreich realisiert werden. Kompensationsmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben. Hier geht es um teils hohe Sachwerte und um den Erhalt der Natur in der Landeshauptstadt. Die Umweltverwaltung, unter der Leitung von Dezernent Nottebaum, ist deshalb dringend aufgefordert, für eine gesetzeskonforme Verwaltungspraxis zu sorgen.“

Silvio Horn (Fraktionsvorsitzender Unabhängige Bürger):
„Eine Quelle für den mangelhaften Ausgleich beseitigter Natur sehen wir in den unübersichtlichen Zuständigkeiten. Es kann doch nicht angehen, dass für den Baumschutz in der Landeshauptstadt drei unterschiedliche Institutionen verantwortlich sind. Hier sind doch Kommunikationsprobleme und schlechte Abstimmung vorprogrammiert. Wir erwarten, dass mittelfristig die Verantwortlichkeiten gebündelt und damit Kompensationsmaßnahmen zeitnah, effizient und erfolgreich umgesetzt werden.“

Hintergrund:
Regelmäßig wird in Schwerin, wie auch andernorts, mit Bautätigkeiten in Natur eingegriffen. Mal fallen Bäume, mal wird Bodenfläche versiegelt, mal müssen Vogelnester weichen. Für diesen Verlust müssen die Verursacher, teilweise die Landeshauptstadt selbst, Ausgleich leisten. Das ist gesetzlich festgelegt und die entsprechenden Maßnahmen müssen von der Umweltbehörde überwacht und kontrolliert werden. Dieser Vorgang läuft in Schwerin nicht gut. Das haben Prüfungen ergeben, die das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt durchführte. Die Nichteinhaltung oder unzureichende Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen stellt demnach einen Rechtsverstoß gegen geltendes Naturschutzrecht dar. Dabei geht es einerseits um den Natur- und Artenschutz. Andererseits entsteht der Stadt ein finanzieller Schaden, wenn zum Beispiel unsachgemäß ausgeführte Baum-Ersatzpflanzungen nicht anwachsen und wiederholt werden müssen.